Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

§ 1

Unsere Angebote gelten hinsichtlich Preis und Bedingungen stets freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten und sind immer tagesgültig. Von uns evtl. herausgegebene Preislisten dienen lediglich der Orientierung und enthalten kein Preisangebot. Alle von uns abgegebenen Preisangebote verstehen sich zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Der Auftraggeber (=Käufer) ist an sein Kaufangebot (=Auftrag/Bestellung) 30 Tage gebunden. Aufträge, die die Veränderung unserer Artikel beinhalten oder Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch betreffen, können nur solange widerrufen werden, wie die bestandseinwirkende Veränderung beziehungsweise die Sonderanfertigung noch nicht begonnen wurde. Wurden eigens zu diesem Zweck Waren von uns beschafft oder sind wir anderweitige Verpflichtungen eingegangen, so ist uns der Käufer insoweit zum Ersatz des uns durch seinen Widerruf entstandenen Schadens verpflichtet.


Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen.


Wenn bei einem Abrufauftrag (=Rahmenauftrag) nicht ausdrücklich ein Endtermin vereinbart worden ist, so gilt statt dessen ein Endtermin von 180 Tagen nach dem Tag der Auftragserteilung als stillschweigend vereinbart. Bis zum Endtermin möglicherweise noch nicht abgerufene Lieferungen aus dem Abrufauftrag können ohne Vorankündigung zum Endtermin geliefert werden.


Die jeweils vereinbarte Lieferfrist wird nach bester Möglichkeit eingehalten. Aus verspäteter Lieferung (=Lieferverzug) kann aber kein Anspruch, insbesondere kein Verzugsschaden hergeleitet werden.


Preiserhöhungen bleiben vorbehalten, sofern uns eine Eindeckung mit den für den Auftrag notwendigen Waren und Dienstleistungen zu dem am Tage der Auftragsbestätigung geltenden Preis nicht möglich ist. Wird die Preiserhöhung vom Auftraggeber nicht akzeptiert, entfällt unsere Lieferverpflichtung. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns hierdurch kann nicht geltend gemacht werden.


Unsere Auftragsbestätigungen gelten in Bezug auf die darin genannten Lieferfristen vorbehaltlich unserer fristgerechten Belieferung durch unsere Lieferanten. Wird eine von uns genannte Fristverlängerung vom Auftraggeber nicht akzeptiert, entfällt unsere Lieferverpflichtung. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns hierdurch kann nicht geltend gemacht werden.


Leihverpackung wird an den Auftraggeber berechnet und nur dann gutgeschrieben, wenn diese franko Zurückgeliefert wird und sich bei Anlieferung in einwandfreiem und gebrauchs-fähigen Zustand befindet. Die Gutschrift soll kurzfristig, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten ab Anlieferung bei uns erfolgen.


Rücksendungen von durch uns gelieferten Waren darf nur mit unserer vorhergehenden Zustimmung erfolgen. Unsere diesbezügliche Zustimmung muss dem Auftraggeber schriftlich vorliegen und kann gegebenenfalls Versandbedingungen enthalten, die der Auftraggeber bei der Rücklieferung zu berücksichtigen hat.


Wird vom Auftraggeber ein Umtausch der gelieferten Ware gefordert, ohne dass uns ein Verschulden wegen falscher oder mangelhafter Lieferung trifft, bedarf dieser unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung. Unsere diesbezügliche Zustimmung kann weitergehende Bedingungen enthalten, die für den Auftraggeber verbindlich sind.


Unvorhersehbare Ereignisse wie alle Fälle von höherer Gewalt, Krieg, behördliche Maßnahmen, Währungsänderungen sowie Betriebseinstellung, Störung, Streik oder Aussperrung bei unseren Lieferanten oder bei Transportdienstleistern berechtigen uns zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns hierdurch kann nicht geltend gemacht werden.

§ 2

Unsere Lieferungen erfolgen immer unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine uns gegenüber bestehenden gesamten Verbindlichkeiten bezahlt hat. Das gilt auch für den Fall, dass er bei Bezahlung des Kaufpreises eine andere Verrechnung bestimmt hat.


Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Zur Sicherung tritt er zum Zeitpunkt der Warenlieferung seine jeweilige Kaufpreisforderung gegenüber seinem Auftraggeber an uns ab. Der Käufer unserer Ware verpflichtet sich die Ware weder zu verpfänden noch zur Sicherung zu übereignen, solange nicht sämtliche unsere berechtigten Forderungen an ihn beglichen sind.


Bei Be- und Verarbeitung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Käufer seine Eigentumsrechte an der veränderten Ware an uns ab und verwahrt diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.


Von jeglicher Beeinträchtigung unserer Rechte an der gelieferten Ware, wie zum Beispiel Pfändung, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer die Abtretung seiner Kaufpreisforderung an uns gegenüber seinen Auftraggebern bekannt zu geben. Ferner verpflichtet er sich auf unsere Anforderung hin, alle uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber seinen Auftraggebern erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns alle hierfür erforderlichen Geschäftsunterlagen aus zu händigen.


Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen den Wert unserer Forderungen gegenüber dem Käufer um insgesamt mehr als 20 vom Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung des darüber hinaus gehenden Wertes verpflichtet.

§ 3

Der Versand der gekauften Ware erfolgt immer im Auftrag, auf Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers. Spätestens mit dem Lieferschein oder der Rechnung erhält der Käufer unsere schriftliche Auftragsbestätigung, nach der wir den Auftrag ausführen (=liefern). Die Lieferung gilt mit der Übergabe der zu liefernden Ware an den Käufer oder an einen Transportdienstleister als erfüllt. Wurde Fankolieferung vereinbart, wird der zuvor genannte Gefahrenübergang hierdurch nicht beeinträchtigt. Eilzuschläge auf die üblichen Frachtkosten gehen auch bei vereinbarter Franklieferung immer zu Lasten des Käufers.


Die Kosten für die geeignete und übliche Transportverpackung gehen zu Lasten des Käufers und können von uns pauschaliert berechnet werden.


Unsere Rechnung sind sofort netto Kasse zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, welches auf der betreffenden Rechnung dokumentiert sein soll, kommt der Käufer nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist in Verzug. Kommt der Käufer auch nur mit einer unserer Forderungen an ihn in Verzug, werden alle unsere anderen Forderungen an ihn sofort fällig. Wechsel werden nur dann von uns an Zahlung statt angenommen, wenn wir zuvor ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben, wobei dann in jedem Fall die Diskont-, Wechsel- und sonstigen Spesen zu Lasten des Käufers gehen.


Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn diese eingelöst und uns der Geldbetrag gutgeschrieben worden ist. Für fristgerechtes Vorzeigen und Beibringen von Wechselprotesten übernehmen wir keine Gewähr.


Tritt nach Abschluss des Kaufvertrages eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Käufers ein, so ist der Käufer verpflichtet diese Tatsache uns bekannt zu machen und uns steht dadurch das Recht zu, Sicherheiten zu verlangen. Bringt der Käufer diese Sicherheiten nicht bei, sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns hierdurch kann nicht geltend gemacht werden.


Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen seitens des Käufers wegen Gegenansprüchen ist nicht zulässig, solange diese dem Grunde oder der Höhe nach von uns bestritten werden.

§ 4

Mängelrügen wegen nicht verdeckter Mängel werden nur dann von uns anerkannt, wenn diese innerhalb von acht Tagen nach Empfang der mangelhaften Ware schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung bei uns schriftlich gelten zu machen. Kleine Abweichungen hinsichtlich der Farbe, der Ausrüstung, der Abmessungen, dem Gewicht und der Qualität berechtigen nicht die Geltendmachung eines Mangels an der Ware.


Nach durch den Käufer oder durch Dritte begonnener Veränderung der gelieferten Ware kann ist eine Mängelrüge ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Mangel, der erst im Zuge dieser Veränderung entdeckt werden konnte. Die Beweispflicht für Mängel an der gelieferten Ware liegt beim Käufer.

§ 5

Angabe über Bruchfestigkeiten, Festigkeiten, Dehnungswerte, Zusammensetzungen des Materiales und Eigenschaften der Ware, gleich welcher Art sind nach bestem Wissen und/oder nach Angabe unseres Lieferanten oder des Herstellers der Ware, jedoch ohne jegliche Gewähr und Haftung für uns. Wir empfehlen dem Käufer eigene Material- und Eignungsprüfungen. Dieses gilt es im Besonderen dann zu berücksichtigen, wenn die von uns gelieferten Waren für Konstruktionen oder für Zwecke verwendet werden, deren Versagen in jeglicher Hinsicht zu Personenschaden und/oder Sachschaden führen kann, dessen Schadensumme den Wert der gelieferten Ware übersteigt. Auskünfte und/oder Empfehlungen von uns sind immer unverbindlich und gelten nur entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir geben keine Garantieversprechen ab.


Sofern verschiedene Waren zu anderen Gegenständen vermischt oder verarbeitet werden, so hat der Verarbeiter die Zweckdienlichkeit, Eignung und Verträglichkeit zu verantworten.


Der Käufer muss die Ware bei Empfang auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit gemäß §377 HGB untersuchen und gegebenenfalls unverzüglich rügen. Auskünfte des Verkäufers entbinden den Käufer nicht von dieser Pflicht.


Wir leisten nur Gewähr für den Verkauf einer neuen Sache. Die Gewähr bezieht sich nur auf die Mangelfreiheit, nicht aber auf die Verwendbarkeit oder Zweckdienlichkeit der Sache. Für Waren, die wir an Käufer mit Sitz in der Europäischen Union (EU) liefern, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag der Übergabe an den Käufer oder gegebenenfalls an den mit der Auslieferung beauftragten Transportdienstleister.


Tritt ein Gewährleistungsfall bei den von uns gelieferten Waren ein, die im Rahmen einer Lieferkette an einen privaten Endverbraucher veräußert wurden, so hat der Gewährleistungspflichtige sofort ab Kenntniserlangung, sofern mindestens zwei Wochen seit Lieferung der Ware an ihn abgelaufen sind, in jedem Fall aber vor der Nacherfüllung, bei uns Rücksprache zu nehmen und seine Vorgehensweise mit uns ab zu sprechen. Andernfalls verzichtet der Gewährleistende auf seinen Rückgriffanspruch nach §478 BGB. In den Gewährleistungsfällen der Ersatzlieferung und der Wandlung hat der Käufer die reklamierte Ware für uns kostenfrei an die von uns bezeichnete Stelle zu verbringen und gegebenenfalls die Frachtkosten für eine eventuelle Ersatzlieferung zu übernehmen. Die Ersatzlieferung kann nach unserer Wahl auch per Nachnahme erfolgen. In jedem Fall ist ein Rückgriffanspruch aber ausgeschlossen, wenn wir unsererseits aus rechtlichen Gründen keinen Rückgriff auf den Lieferanten der Ware nehmen können. Für außerhalb der EU liegendes Rechtsgebiet beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung längstens sechs Monate.


Wir weisen den Käufer, den Verarbeiter und den Benutzer der von uns gelieferten Waren ausdrücklich darauf hin, dass er schon in eigenem Interesse die Bedienungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Sicherheitsbestimmungen uneingeschränkt zu befolgen hat, um möglichen Schaden für sich und Dritte ab zu wenden. Der Käufer übernimmt die Verpflichtung sämtliche Bedienungsanleitungen, Betriebsvorschriften und alle anderen sicherheitsrelevante Dokumente an den Benutzer der Ware, im Falle der Veräußerung der Ware, an den Käufer weiter zu geben.

Hinsichtlich der Produkt-Haftpflicht gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6

Der Käufer genehmigt uns alle ihn betreffenden gesetzlich geschützten Daten, von denen wir Kenntnis erlangen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 7

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen auch für zukünftige Geschäfte gelten, Abänderungen unserer AGB bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.


Sofern der Auftraggeber seinem Auftrag (=Bestellung) abweichende Bedingungen zugrunde gelegt hat, so gilt unsere Lieferung als Vertragsangebot zum Kauf der Ware allein zu unseren AGB. Lehnt der Käufer dieses Vertragsangebot ab, so soll er uns diese Ablehnung unverzüglich schriftlich bekannt geben. Wir verpflichten uns für diesen Fall zur Rückholung der Ware in angemessener Frist auf unsere Kosten. Bis zur Rückholung hat der Auftraggeber die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren.


Die Abnahme der Ware kann nur zu unseren AGB erfolgen und gilt als Einverständnis.

§ 8

Sofern Teile dieser AGB zwingendem Recht widersprechen, sollen die übrigen Bestimmungen dieser AGB trotzdem gültig sein.

Erfüllungsort ist D-86956 Schongau, Gerichtsstand ist Schongau.

Für alle Fälle, die nicht in diesen AGB geregelt sind, sollen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches Anwendung finden. Dieses gilt auch für internationale Warenkaufverträge.

Unsere Kaufverträge kommen nur in deutscher Sprache zu Stande.

Sind in unseren Kaufverträgen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen und sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten Teile in anderer als der deutschen Sprache geschrieben, so sind diese Teile nicht Bestandteil des Vertrages und haben rein informativen Charakter.
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